BEDINGUNGEN UND KONDITIONEN

Allgemeine Verkaufsbedingungen

SAECON Sagl – Via Grancia 1 – 6926 Montagnola (Switzerland)
E-mail: admin@saeconsagl.ch

Version von Mai, 2022

  1. Diese allgemeinen Bedingungen sind Bestandteil aller Angebote, Rahmenverträge und Verträge zur Erbringung von Dienstleistungen und Waren durch SAECON, die von ihren Kunden unterzeichnet werden. Abweichende Bedingungen gelten nur, wenn sie von SAECON schriftlich anerkannt werden.

 

  1. Jedes Angebot und/oder jeder Vertrag gilt als angenommen, wenn es der Kunde unterzeichnet zurücksendet oder wenn er seine Annahme per E-Mail erklärt.

 

  1. Jedes Angebot und/oder jeder Vertrag, der von SAECON ausgestellt wird, wird in Übereinstimmung mit dem internen Qualitätskontrollsystem ausgeführt. Die internen Prozesse und das Qualitätsmanagementsystem von SAECON sind gemäss der Norm ISO 9001:2015 von der Swiss Association for Quality and Management Systems SQS, mit Sitz in der Bernstrasse 103, 3052 Zollikofen, Switzerland zertifiziert.

 

  1. SAECON wird alle vom Kunden erhaltenen Informationen streng vertraulich behandeln. Ein NDA (Geheimhaltungsvereinbarung) kann von Vertretern von SAECON und dem Kunden auf der Grundlage des spezifischen Vorschlags des Kunden unterzeichnet werden.

 

  1. Die Preise beinhalten Ingenieursarbeiten, Softwarelizenzen und Hardwarekosten. Die zur Durchführung des Projekts erforderlichen Software und Hardwarelizenzen werden von SAECON bereitgestellt.
  2. Die Preise sind für einen Zeitraum von 4 (Vier) Wochen ab dem Datum der Ausstellung des Angebots gültig. Die Preise enthalten keine Mehrwertsteuer (VAT) oder andere Steuern.

 

  1. Die Zahlung ist 30 (Dreissig) Tage nach Rechnungsdatum fällig, sofern nicht ausdrücklich ein anderes Zahlungsziel vereinbart wird. Die Zahlungen sind in Schweizer Franken (CHF) oder in Euro (EUR) ohne Abzug an die von SAECON angegebene Bankadresse zu leisten. Die Zahlungswährung wird auf der Rechnung ausdrücklich angegeben. Nach Ablauf der Zahlungsfrist gerät der Kunde in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Im Falle des Verzuges ist SAECON berechtigt, weitere Lieferungen aufzuschieben oder zu verweigern. Der Kunde ist nicht berechtigt, ohne Zustimmung von SAECON eine Zahlung zurückzuhalten oder mit Gutschriften aufzurechnen.

 

  1. SAECON haftet nicht für die Überschreitung von Lieferterminen oder für die Nichterfüllung von Leistungen aufgrund von Ursachen, die ausserhalb der Kontrolle des Verkäufers liegen.

 

  1. Bestellung und Lieferung von Waren. Falls SAECON die Herstellung von Produkten (Prototypen, Komponenten, Ersatzteile usw.) übernimmt, wird die Lieferung einem Spediteur anvertraut, der für den Zeitpunkt und die Art und Weise der Lieferung sowie für die Unversehrtheit der übernommenen Waren verantwortlich ist. Der Kunde verpflichtet sich, die Gegenstände sofort nach Erhalt zu prüfen. Etwaige Beanstandungen an den Liefergegenständen sind SAECON innerhalb von 8 (Acht) Tagen nach Erhalt schriftlich mitzuteilen. Erfolgt innerhalb von 8 (Acht) Tagen keine Beanstandung durch den Kunden, gilt die Lieferung als vorbehaltlos angenommen.

 

  1. Im Falle von Inspektionen beim Kunden ist der Kunde dafür verantwortlich, dass die Räumlichkeiten für die Mitarbeiter von SAECON gefahrlos zugänglich sind, keine gesundheitlichen Gefahren für die Mitarbeiter bestehen, die erforderlichen Genehmigungen für solche Leistungen vorliegen und die notwendige Infrastruktur für die Durchführung der Leistungen vorhanden ist. Der Kunde haftet für alle Schäden, die an Personen und Gegenständen von SAECON in seinen Räumlichkeiten entstehen, soweit sie nicht von SAECON oder deren Mitarbeitern zu verantworten sind.
  2. Verwendete Berichte, Modelle und Dokumente werden von SAECON für einen Zeitraum von 5 (Fünf) Jahren archiviert.

 

  1. Auf alle Vereinbarungen, Angebote und/oder Verträge, die mit SAECON abgeschlossen werden, ist ausschließlich schweizerisches Recht anwendbar. Alle Streitigkeiten in Bezug auf einen Vertrag oder ein Angebot und/oder einen Auftrag, werden vom Gericht in der Stadt Lugano (Pretura città Lugano) beurteilt.

Letzte Änderung: 22. Juli 2022